Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht verkaufen: Das sollten Eigentümer wissen

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Eine Immobilie kann auch dann verkauft werden, wenn eine andere Person weiterhin darin wohnen darf. In der Praxis betrifft das häufig Häuser oder Wohnungen, die innerhalb der Familie übertragen wurden, während sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht gesichert haben. Auch bei Modellen der Immobilienverrentung spielt dieses Thema eine wichtige Rolle. Für Verkäufer bedeutet ein eingetragenes Wohn- oder Nießbrauchrecht jedoch, dass der Verkauf gut vorbereitet werden muss. Entscheidend sind eine realistische Wertermittlung, die passende Käuferansprache und eine rechtssichere Vertragsgestaltung.

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Wie Wohnrechte den Wert von Immobilien in der Region beeinflussen

 

Ein dauerhaftes Wohnrecht wird üblicherweise im Grundbuch vermerkt und bleibt auch nach einem Verkauf bestehen. Der neue Eigentümer erwirbt zwar das Haus oder die Wohnung, kann sie jedoch nicht uneingeschränkt nutzen, solange die berechtigte Person dort wohnt. Dies führt zu einer Wertminderung der Immobilie. Sachverständige berücksichtigen dabei das Alter der Person mit Wohnrecht, die durchschnittliche Lebenserwartung, den Umfang des Wohnrechts sowie den ortsüblichen Mietwert der genutzten Räume.

 

„Je jünger die berechtigte Person und je umfangreicher das Wohnrecht, desto stärker ist der Einfluss auf den Marktwert“, erklärt Michael Schäffler, Geschäftsführer von FriendlyHomes Immobilien. Bei einem Nießbrauchrecht kann der Abzug noch größer sein, da der Berechtigte die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen kann. Eine professionelle Bewertung ist daher unerlässlich, um den Angebotspreis korrekt einzuschätzen.

 

Wer sich für Immobilien mit Wohnrecht in Nürnberg und Umgebung interessiert

 

Immobilien mit einem bestehenden Wohnrecht sind selten für Käufer geeignet, die kurzfristig einziehen möchten. Vielmehr sind sie für Kapitalanleger interessant, die langfristig planen. Diese erwerben die Immobilie oft zu einem reduzierten Preis und hoffen, sie später selbst nutzen, vermieten oder verkaufen zu können.

 

„Auch Familienangehörige, Stiftungen oder Investoren, die an wertstabilen Immobilien interessiert sind, können zur Zielgruppe gehören“, betont Schäffler. Eine transparente Vermarktung ist entscheidend. Das Wohnrecht sollte nicht als versteckter Nachteil erscheinen, sondern von Anfang an klar erläutert werden. Wer die Bedingungen versteht, kann besser beurteilen, ob das Objekt zur eigenen Strategie passt.

 

Rechtliche Sicherheit im Kaufvertrag gewährleisten

 

Beim Verkauf einer solchen Immobilie müssen die bestehenden Rechte und Pflichten von Käufer, Verkäufer und Wohnberechtigten klar definiert sein. Dazu gehören Regelungen zur Instandhaltung, Nebenkosten, Modernisierungen, Zutrittsrechten und möglichen Einschränkungen bei Umbauten. Der Kaufvertrag sollte klar auf den Grundbucheintrag verweisen.

 

„Eine enge Zusammenarbeit mit Notar, Gutachter und Immobilienexperten ist für beide Parteien ratsam“, rät Schäffler. So werden Missverständnisse vermieden und der Verkaufsprozess bleibt für alle Beteiligten transparent und fair.

 

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Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner / Bild erstellt mit xAI Grok

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