Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch eine Reihe finanzieller Verpflichtungen einher. Neben der Erbschaftssteuer stehen oft Instandhaltungsmaßnahmen an und laufende Nebenkosten müssen gedeckt werden. Folgendes sollten Erben im Blick behalten.
Erbschaftssteuer: Wann sie anfällt und wer betroffen ist
Eine Erbschaft bedeutet nicht automatisch, dass Steuern gezahlt werden müssen. Entscheidend sind der Wert der geerbten Immobilie und das Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe. Je enger die familiäre Bindung, desto höher der Freibetrag. Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, während Ehepartner bis zu 500.000 Euro erhalten können. Wird dieser Betrag überschritten – etwa durch eine Immobilie in einer gefragten Lage in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder Umgebung oder durch weiteres Vermögen – kann das Finanzamt Erbschaftssteuer verlangen. Der Wert der Immobilie wird vom Finanzamt anhand des sogenannten gemeinen Werts ermittelt, der je nach Marktbedingungen weit über dem gefühlten Wert liegen kann. „Eine Erbschaft, die zunächst kostenfrei erscheint, kann schnell zur finanziellen Belastung werden“, erklärt Michael Schäffler, Geschäftsführer von FriendlyHomes Immobilien.
Verborgene Kosten bei Immobilienerbschaften: Was oft übersehen wird
Zusätzlich zur möglichen Steuerbelastung fallen bei einer geerbten Immobilie laufende Kosten an, die viele Erben nicht sofort berücksichtigen. Dazu gehören nicht nur Grundsteuer, Strom, Wasser und Heizung, sondern auch Ausgaben für Versicherungen, Hausmeisterdienste oder einen Verwalter. Steht das Haus leer, können die Kosten schnell steigen – ganz zu schweigen von notwendigen Renovierungen oder Modernisierungen. „Ältere Immobilien haben oft Renovierungsbedarf: von alten Heizsystemen über undichte Fenster bis hin zu schlechter Dämmung oder feuchten Kellern“, so Schäffler. Solche Arbeiten erfordern Zeit, Geduld und vor allem finanzielle Mittel. In Erbengemeinschaften müssen zudem gemeinsame Entscheidungen getroffen werden, was die Verwaltung oder Nutzung des Hauses komplizieren kann.
Strategien für den Umgang mit geerbten Immobilien
Nicht jeder Erbe möchte oder kann ein geerbtes Haus selbst nutzen oder vermieten. In solchen Fällen ist die Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers wertvoll. „Ein Makler kennt die Herausforderungen, vor denen Erben stehen, und hilft, alle Optionen zu prüfen – sei es Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf“, erläutert Schäffler. Mit fundiertem Marktverständnis, objektiver Bewertung und einem Gespür für die individuelle Situation hilft der Makler, eine fundierte Entscheidung zu treffen. „Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für die Erben zu finden, ohne Druck, sondern durch kompetente Beratung“, betont Schäffler.
Falls Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihrer geerbten Immobilie verfahren sollen, bieten wir Ihnen umfassende Beratung an. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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