Gegen Gebot: Vollvermietete Kapitalanlage in Wolmirstedt
39326 Wolmirstedt
Objekt ID: 3780
Kaufpreis
1.000,00 €
Käuferprovision: 3,57%
Beschreibung
Sie wollten Ihr Geld schon immer sinnvoll anlegen? Sie möchten Ihr Portfolio um ein Mehrfamilienhaus erweiteren?Dann müssen Sie nicht länger suchen! Ich bin zur Zeit vollvermietet und und erwirtschafte damit jeden Monat 1098€. Ich verfüge über eine Gewerbeeinheit und zwei Wohneinheiten. Meine Mieter sind sehr zuverlässig und freuen sich auf einen neuen Eigentümer, der das Mietverhältnis fortsetzt.
Ich befinde mich nur 15 Auto-Minuten von Magdeburg entfernt im schönen Wolmirstedt. Durch meine attraktive Lage direkt in Schlossnähe sind viele Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Freizeitstätten ganz einfach fußläufig erreichbar. Auch Schulen und Kindergärten befinden sich in meiner Nähe.
Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich am besten gleich bei meinem Makler, den netten Leuten von FriendlyHomes über das Kontaktformular. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse anzugeben, da wir Ihre Anfrage sonst nicht bearbeiten können. Ich freue mich auf Ihren Besuch und über Ihr Interesse.
Eckdaten
Objektart
Haus
Objekttyp
Mehrfamilienhaus
Zustand
Gepflegt
Zimmeranzahl
8
Wohnfläche
204,14 m²
Grundstücksfläche
392 m²
Baujahr
1962
Kosten
Kaufpreis
1.000,00 €
Käuferprovision
3,57%
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Energieausweis
Art
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf
92 kWh/(m²*a)
Wesentliche Energieträger
Gas
Heizungsart
Gas-Heizung
Energieeffizienzklasse
Vorhanden
Baujahr
1962
Sonstiges
1. Kaufpreis:Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Eigentümerzustimmung vorbehalten! Bitte beachten Sie folgendes: Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, auch steht der jeweilige Anbieter nicht unter Geldnot. Das Bieterverfahren ist eine innovative Art Immobilieneigentum zu vermarkten und gibt den Erwerbern die Möglichkeit, den Betrag zu bieten, der Ihnen das Objekt wert ist. Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob das Höchstgebot akzeptiert wird. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet ein Angebot anzunehmen. Wenn Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen ab Ende der Bietzeit daran gebunden halten, um eine seriöse Vertragsabwicklung zu ermöglichen. Sollten Sie trotz Höchstgebot doch keine Einigkeit mit dem Eigentümer erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Eigentümer Ersatz von Aufwendungen oder ein Schadenersatz in irgendwelcher Art zu. Beachten Sie bitte, daß ein rechtswirksamer Hauptvertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zu Stande kommt! Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Angebot !!!
2. Haftung:
Alle Angaben beruhen auf Aussagen des Verkäufers. Der Vermittler übernimmt für deren Richtigkeit keine Haftung. Die Expose- und Prospekthaftung wird ausgeschlossen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Suchen Sie weitere Informationen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, besuchen Sie unsere Webseite unter www.friendlyhomes.de oder folgen Sie diesem Link:
http://www.friendlyhomes.de/index.php?funktion=agb&mo=1&mt=&sm=100
4. Provison:
Der Makler erhält bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrages eine Provision in Höhe von 3,57% incl. Mwst.
5. Geldwäschegesetz
Als Immobilienmakler sind wir von FriendlyHomes nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, bestenfalls mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Laut Geldwäschegesetzt sind wir als Makler dazu verpflichtet diese Unterlagen mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Spätestens nach 10 Jahren werden die Daten und Kopien vernichtet. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Lage
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