Energieverbrauchsausweis: warum er beim Verkauf wichtig ist

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Der verbrauchsgestützte Energieausweis gilt vielen Eigentümern als unkomplizierte Lösung, weil er auf realen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre beruht und ohne aufwändige Vor-Ort-Analyse erstellt werden kann. Gleichzeitig liefert er weniger technische Detailtiefe als ein Bedarfsausweis und spiegelt immer auch das individuelle Nutzungsverhalten wider. Für Käufer, Verkäufer und Vermieter ist deshalb wichtig zu verstehen, wann dieses Format zulässig ist, welche Informationen darin stecken und wie sich die Ergebnisse richtig einordnen lassen.

 

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Energieverbrauchsausweis im Alltag: Welche Gebäude profitieren können

Ob ein Gebäude einen verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten kann, hängt hauptsächlich von Faktoren wie dem Baujahr, der Größe und dem energetischen Zustand ab. In der Praxis ist dieser Ausweis meist für Wohnhäuser geeignet, die nach 1977 gebaut oder so modernisiert wurden, dass sie zumindest den energetischen Standards der damaligen Wärmeschutzverordnung entsprechen. Zudem sollte eine ausreichende Anzahl an beheizten Wohneinheiten vorhanden sein, um den Verbrauch über mehrere Nutzer hinweg zu mitteln und eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen. Bei kleineren oder sehr alten Immobilien sowie bei Gebäuden ohne entsprechende Modernisierung ist oft ein Bedarfsausweis erforderlich, da hier das individuelle Heizverhalten den Kennwert zu stark beeinflussen könnte. Michael Schäffler, Geschäftsführer von FriendlyHomes Immobilien, erklärt: „Eigentümer in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung sollten stets fachlich überprüfen lassen, ob ihre Immobilie die Voraussetzungen für einen verbrauchsorientierten Energieausweis erfüllt, bevor sie sich dafür entscheiden.“

Vom Verbrauch zur Kennzahl: Der Weg zum Energieindikator

Die Basis für den Verbrauchsausweis bilden die Heiz- und Warmwasserabrechnungen der letzten drei Jahre. Diese Werte werden klimabereinigt, um witterungsbedingte Schwankungen auszugleichen und besonders kalte oder milde Winter nicht das Ergebnis verfälschen zu lassen. Danach wird der Verbrauch auf die Wohnfläche umgerechnet und in eine einheitliche Kennzahl überführt, die im Ausweis als Endenergieverbrauch dargestellt wird. Ergänzt wird dieser Wert durch Informationen zur verwendeten Heiztechnik, zum Energieträger und zur energetischen Einordnung auf der bekannten Farbskala von Grün bis Rot. Käufer und Interessenten sollten beachten, dass der Ausweis keine Informationen über mögliche Schwachstellen der Gebäudehülle liefert, sondern lediglich das bisherige Nutzungsverhalten widerspiegelt. „Ein Haushalt, der besonders effizient heizt, kann einen besseren Wert erzielen als ein technisch gleichwertiges Gebäude mit höherem Verbrauch,“ erläutert Schäffler.

Vergleich mit dem Bedarfsausweis: Vorzüge, Einschränkungen und die richtige Bewertung

Der Verbrauchsausweis überzeugt im Vergleich zum Bedarfsausweis vor allem durch geringere Kosten und schnellere Verfügbarkeit. Er zeigt, wie sich ein Gebäude im praktischen Betrieb bewährt hat, und kann bei regelmäßig genutzten Mehrfamilienhäusern ein realistisches Bild der energetischen Leistung vermitteln. Seine Schwäche besteht darin, dass er kaum Rückschlüsse auf den tatsächlichen technischen Zustand zulässt und Sanierungspotenziale nur bedingt sichtbar macht. Der Bedarfsausweis basiert hingegen auf einer bautechnischen Analyse und ist daher unabhängig vom individuellen Heizverhalten, allerdings aufwendiger in der Erstellung. „Für Eigentümer und Käufer in der Region bedeutet das: Der Verbrauchsausweis eignet sich hervorragend zur ersten Orientierung und für rechtlich zulässige Standardfälle, ersetzt jedoch nicht in jedem Szenario eine fachkundige Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik,“ so Schäffler. Wer Investitionen plant oder die Energieeffizienz gezielt steigern möchte, sollte die Ergebnisse immer im Gesamtzusammenhang betrachten.

Benötigen Sie einen Energieausweis für den Verkauf Ihrer Immobilie in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder Umgebung? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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