Mit dem Kauf einer Immobilie gehen nicht nur Schlüssel und Eigentum in neue Hände über. Auch bestehende Versicherungsverträge können eine wichtige Rolle spielen. Besonders bei der Wohngebäudeversicherung gelten gesetzliche Regeln für den Eigentümerwechsel. Käufer sollten deshalb frühzeitig klären, welche Police weiterläuft, welche Verträge persönlich gebunden sind und wo neuer Schutz nötig wird. So lassen sich Versicherungslücken rund um Übergabe und Grundbucheintrag vermeiden und unnötige Unsicherheiten von Anfang an vermeiden.
Eigentümerwechsel und Gebäudeversicherung: Was bleibt bestehen?
Beim Verkauf eines versicherten Hauses übernimmt der Käufer die Verpflichtungen und Rechte der bestehenden Sachversicherung. Im Falle der Wohngebäudeversicherung bedeutet dies, dass der Vertrag nicht automatisch endet, sondern auf den neuen Eigentümer übergeht. So bleibt das Gebäude zunächst gegen die im Vertrag abgedeckten Risiken geschützt. Der Versicherer muss jedoch unverzüglich über den Verkauf informiert werden.
Nach dem Kauf haben Käufer ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den übernommenen Vertrag entweder sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dieses Recht besteht in der Regel einen Monat ab Erwerb oder ab Kenntnis des Versicherungsschutzes. Vor einer Kündigung sollte sichergestellt werden, dass eine neue Gebäudeversicherung ohne zeitliche Lücke beginnt, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten.
Absicherung bei der Übergabe: Welche Verträge von Bedeutung bleiben
Neben der Gebäudeversicherung sollten Käufer die mit dem neuen Eigentum verbundenen Risiken prüfen. Eine private Haftpflichtversicherung kann bei selbst genutztem Wohneigentum bestimmte Risiken abdecken, der genaue Umfang variiert jedoch je nach Vertrag. Bei vermieteten Immobilien oder größeren Grundstücken kann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig sein, um Haftungsrisiken abzudecken.
Wichtig ist, den Versicherungsbedarf nicht erst nach dem Einzug zu prüfen. Verkäufer und Käufer sollten dokumentieren, welche Gebäudeversicherung besteht, welche Schäden abgedeckt sind, wann Beiträge fällig werden und ob bereits Schadenfälle gemeldet wurden. Auch der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs sollte dem Versicherer zeitnah mitgeteilt werden.
Nach dem Kauf: Bestehende Versicherung überprüfen und anpassen
Ein übernommener Vertrag ist nicht immer optimal für den neuen Eigentümer. Käufer sollten überprüfen, ob Versicherungssumme, abgedeckte Gefahren, Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen noch zum Gebäude passen. Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen sind nicht in jeder Police enthalten.
Wer das Haus modernisiert, anbaut oder die Nutzung ändert, sollte dies mit dem Versicherer abklären. Veränderungen können den Versicherungsbedarf beeinflussen. Eine rechtzeitige Überprüfung schafft Klarheit und verhindert, dass wichtige Risiken unbemerkt unversichert bleiben. Michael Schäffler, Geschäftsführer von FriendlyHomes Immobilien, betont: „Eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Versicherung ist unerlässlich, um den Schutz des Eigentums zu gewährleisten.“
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Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner / Bild erstellt mit OpenAI ChatGPT
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