Ablauf Immobilienverkauf – von der ersten Idee bis zum Notartermin

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Wer sich zum Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses entschließt, steht vor vielen Fragen. Welche Unterlagen werden benötigt, wie findet man den richtigen Preis und was passiert eigentlich beim Notar? Im Folgenden erfahren Sie, wie ein typischer Verkaufsprozess aussieht – von der Vorbereitung bis zur Übergabe an den Käufer. So behalten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses den Überblick.

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Schritt 1: Marktanalyse, Dokumentation, Verkaufsstrategie

Eine präzise Einschätzung des Marktwerts ist entscheidend für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Ein überhöhter Preis kann Interessenten abschrecken, während ein zu niedriger Preis finanzielle Verluste bedeutet. Fachleute analysieren den Zustand und die Lage der Immobilie, die aktuelle Nachfrage in der Region Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung sowie vergleichbare Angebote, um einen angemessenen Angebotspreis festzulegen. Gleichzeitig werden alle notwendigen Dokumente zusammengestellt.

Dazu zählen unter anderem der Grundbuchauszug, Baupläne oder Grundrisse, die Wohnflächenberechnung, der Energieausweis sowie bei Eigentumswohnungen Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Teilungserklärung. Diese Dokumente ermöglichen es, Anfragen von Banken, Notaren und Käufern später zügig zu beantworten. Im Anschluss wird die Verkaufsstrategie entwickelt. Es wird überlegt, welche Zielgruppe angesprochen werden soll, wie schnell der Verkauf erfolgen soll und wann der Markt am vielversprechendsten ist. Daraus ergeben sich der Preisrahmen und der Vermarktungszeitraum.

Schritt 2: Präsentation, Online-Listing, Besichtigungen

Ein professionell gestaltetes Exposé mit hochwertigen Bildern, informativen Texten und klaren Grundrissen hebt die besonderen Merkmale Ihrer Immobilie hervor. Ergänzt durch alle relevanten Daten und Fakten bildet es die Basis für Inserate auf Online-Plattformen, der Webseite des Maklers und eventuell weiteren Kanälen.

Sobald die ersten Anfragen eingehen, filtert der Makler ernsthafte Interessenten durch eine Bonitätsprüfung heraus, klärt offene Fragen und organisiert Besichtigungstermine. In dieser Phase ist es besonders wichtig, dass Sie als Eigentümer entlastet werden. Anstatt täglich Anrufe und E-Mails zu beantworten, Anfahrtswege zu planen und sich mit wiederkehrenden Fragen zu beschäftigen, haben Sie einen Ansprechpartner, der alles koordiniert und Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert.

Schritt 3: Verhandlung, Vertragsabschluss, Notartermin

Wenn konkrete Kaufangebote vorliegen, beginnen die Verhandlungen. Neben dem Kaufpreis sind auch der Übergabetermin, mögliche Renovierungsarbeiten oder die Übernahme von Einbauten von Bedeutung. Der Makler vermittelt zwischen den Parteien, sorgt für Klarheit und unterstützt dabei, eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Sobald eine Einigung erzielt wurde, erstellt der Notar den Vertragsentwurf.

Dieser wird Ihnen zur Prüfung übergeben, und offene Fragen können mit dem Makler und dem Notar besprochen werden. Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag vor, erläutert die Inhalte und der Eigentumsübergang wird mit den Unterschriften von Käufer und Verkäufer besiegelt. Nach der Beurkundung erfolgen die Zahlung des Kaufpreises und schließlich die Schlüsselübergabe. Oft wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das Zählerstände, übergebene Dokumente und den Zustand der Immobilie dokumentiert. Damit ist der Verkaufsprozess offiziell abgeschlossen.

„Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und eine professionelle Unterstützung suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung“, sagt Michael Schäffler, Geschäftsführer von FriendlyHomes Immobilien. „Wir strukturieren den gesamten Prozess, koordinieren alle Beteiligten und behalten Termine sowie Unterlagen für Sie im Blick. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Verkauf, damit Sie entspannt in den nächsten Lebensabschnitt starten können.“


 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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