Arbeiten und Wohnen in Veitsbronn - Gegen Gebot
Objekt ID: 3849
Kaufpreis 1.000,00 €
Käuferprovision: 3,57%
Beschreibung
Sie möchten großzügig wohnen und repräsentativ arbeiten? Perfekt. Unser großes Einfamilienhaus verfügt über 5 sehr großzügigie Zimmer, einen Keller mit 4 großen Tageslichträumen und ein Dachgeschoß mit sehr viel Ausbaupotential. 2 sehr große Badezimmer werden Ihnen den Morgen erleichtern. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in einer Ladenfläche die über einen separaten Eingang von außen verfügt, aber auch durch das Haus erreicht werden kann. Ein separater Sozialraum mit Tageslichteinfall durch einen Lichtschacht kann von Ihren Mitarbeitern als Pausenraum genuitzt werden.Sie benötigen gar nicht so viel Platz? Kein Problem. Wir haben bereits einen Mieter der bereit wäre bis zu 900 Euro für die Ladenfläche als Miete zu bezahlen. So gelingt es Ihnen großzügig zu wohnen und die Mieteinheit hilft Ihnen einen beträchtlichen Teil der Finanzierung zu stemmen. So gelingt Ihnen großzügig zu wohnen und die Kosten gering zu halten. Gleichzeitig bauen Sie durch die Ladeneinheit eine solide Altersvorsorge auf die durch Ihren Mieter finanziert und bezahlt wird.
Interessiert? Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu FriendlyHomes - Michael Schäffler Immobilien Kontakt auf. Füllen Sie bitte möglichst ausführlich das Kontaktformular aus und geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.
Eckdaten
Objektart
Haus
Objekttyp
Häuser
Verfügbar ab
Sofort
Zustand
Neuwertig
Schlafzimmer
4
Badezimmer
2
Wohnfläche
270 m²
Grundstücksfläche
562 m²
Baujahr
1992
Kosten
Kaufpreis
1.000,00 €
Käuferprovision
3,57%
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Energieausweis
Art
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
189.5 kWh/(m²*a)
Wesentlich. Energieträger
Heizöl
Heizungsart
Zentralheizung
Energieeffizienzklasse
Vorhanden
Baujahr
1992
Sonstiges
1. Kaufpreis:Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Eigentümerzustimmung vorbehalten! Bitte beachten Sie folgendes: Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, auch steht der jeweilige Anbieter nicht unter Geldnot. Das Bieterverfahren ist eine innovative Art Immobilieneigentum zu vermarkten und gibt den Erwerbern die Möglichkeit, den Betrag zu bieten, der Ihnen das Objekt wert ist. Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob das Höchstgebot akzeptiert wird. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet ein Angebot anzunehmen. Wenn Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen ab Ende der Bietzeit daran gebunden halten, um eine seriöse Vertragsabwicklung zu ermöglichen. Sollten Sie trotz Höchstgebot doch keine Einigkeit mit dem Eigentümer erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Eigentümer Ersatz von Aufwendungen oder ein Schadenersatz in irgendwelcher Art zu. Beachten Sie bitte, daß ein rechtswirksamer Hauptvertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zu Stande kommt! Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Angebot !!!
2. Haftung:
Alle Angaben beruhen auf Aussagen des Verkäufers. Der Vermittler übernimmt für deren Richtigkeit keine Haftung. Die Expose- und Prospekthaftung wird ausgeschlossen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Suchen Sie weitere Informationen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, besuchen Sie unsere Webseite unter www.friendlyhomes.de oder folgen Sie diesem Link:
http://www.friendlyhomes.de/index.php?funktion=agb&mo=1&mt=&sm=100
4. Provison:
Der Makler erhält bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrages eine Provision in Höhe von 3,57% incl. Mwst.
5. Geldwäschegesetz
Als Immobilienmakler sind wir von FriendlyHomes nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, bestenfalls mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Laut Geldwäschegesetzt sind wir als Makler dazu verpflichtet diese Unterlagen mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Spätestens nach 10 Jahren werden die Daten und Kopien vernichtet. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Lage
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